Hypnosetherapie-Greifswald

 Aus der Schilderung der Beschwerden wird gemeinsam mit dem Patienten eingeschätzt, ob eine hypnotherapeutische Behandlung erfolgreich sein könnte.

 Voraussetzung für die Behandlung ist eine schulmedizinische Abklärung der Beschwerden ohne organischen Befund und bei psychischen Erkrankungen ein Ausschluss psychotischer Krankheitsbilder.

 Bei positiver Prüfung wird dem Patienten der Ablauf der Hypnosetherapie erläutert und gemeinsam aus dem Beschwerdebild eine Zielstellung für die Therapie abgeleitet.

Der Patient entscheidet dann, ob er eine solche Therapie in Anspruch nehmen möchte.

In der ersten Therapiestunde wird die persönliche Lebenssituation des Patienten und der Verlauf der Beschwerden aufgenommen und eine Tranceinduktion mittels Hypnose durchgeführt, um die Bereitschaft des Unbewussten des Patienten zur Mitarbeit bei der Problemlösung zu klären.

 Die Anzahl der notwendigen Therapiestunden hängt von der Problematik des Patienten, der Unterstützung und Kreativität seines Unbewussten beim Problemlösungsprozess und einem guten Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeuten ab.

Es werden im Allgemeinen weit weniger Sitzungen als bei anderen Therapieformen benötigt.

Alle mit der Behandlung zusammenhängenden Patienteninformationen unterliegen der Schweigepflicht.  

                                                          

 

 

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